|
Betreuung nach
• § 53 Bundesimmisionsschutzgesetz einschließlich Störfallverordnung,
mit Übernahme der Beauftragtenverantwortung „Immissionsschutz und Störfall“
• § 55 Kreislaufwirtschaftsgesetz
mit Übernahme der Beauftragtenverantwortung „Abfall“
• § 3 Gefahrgutverordnung
mit Übernahme der Beauftragtenverantwortung „Gefahrgut“
Aufbau und Pflege von Umweltschutzmanagementsystemen nach DIN ISO 14001 und EMAS
• Identifizierung und Bewertung der Umweltrisiken aus betrieblichen Abläufen und Produkten
• Festlegung von Verantwortlichkeiten, Zielen und Programmen,
• Entwicklung und Implementierung von Systemen zur umweltgerechten Ablauflenkung
• Interne Umweltaudits
|