Arbeitsmedizin

Ein Team professioneller Betriebsärzte

Die IMS Dr. Engels GmbH unterstützt Sie  bei allen Aufgaben der betriebsärztlichen Betreuung nach den gesetzlichen Vorgaben.

Je nach Betriebsgröße  und Ihren Erfordernissen bieten wir Ihnen nach den Vorgaben der DGUV 2 Leistungen der Grundbetreuung, der betriebspezifischen Betreuung und der anlassbezogenen Betreuung an.


Vereinbaren Sie einen Termin zum Kennenlernen  damit wir Ihnen ein Angebot nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen machen können.

+49 7142 - 919 250 


Flugmedizinische Tauglichkeit

Flugmedizinischer Sachverständiger (AME Klasse 1) gemäß § 24 e Abs. 3 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.


Tauglichkeitsuntersuchungen gemäß JAR-FCL 3 für

  • Flugzeugführer
  • Führer von Hubschraubern
  • Flugingenieure
  • Luftschiffführer
  • Segelflugzeugführer
  • Freiballonführer
  • Luftsportgeräteführer

Bitte vereinbaren Sie  telefonisch einen Termin zur Tauglichkeitsuntersuchungen +49 7142 919250

Auszug unserer Eignungsuntersuchungen

G 25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

G 41 - Arbeiten mit Absturzgefahr

Begasungen (TRGS 512 & 513)

Infektionsschutz-Gesetz § 43


Jugendschutz-Untersuchung

Nachtarbeit (Arbeitszeitordnung und Offshore-ArbeitszeitOrdnung)

Sauerstoff-reduzierte Atmosphäre G 28

Sehtest nach DIN EN 473 - Schweisserfachprüfung

Sportboot-Führerschein

BOStrab Straßenbahnverordnung


Sie benötigen eine andere Eignungsuntersuchung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch! +407142 - 91920

Verkehrsmedizin

Wir bieten sämtliche Untersuchungen an, die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind:  

  • FEV  Fahrerlaubnisverordnung für Taxi, LKW und Personenbeförderung mit Bus
  • G 25  Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Sie benötigen eine andere Untersuchung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch!+49 7142 919120

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Leitfrage der arbeitsmedizinischen Vorsorge  lautet: "Wird Ihr Mitarbeiter durch seine Tätigkeit gefährdet oder belastet?"

Aus der Verantwortung des Unternehmens ergibt sich daraus die Verpflichtung, Ihren Mitarbeitern verschieden Formen von Vorsorge-, Eignungs- oder Angebotssuchungen anzubieten.

Einzelheiten dazu sind ind der Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt.


Wir bieten Ihnen alle erforderlichen Untersuchungen an.

Impfungen privat oder geschäftlich

Ob dienstlich oder privat - wir können Ihnen alle erforderlichen Beratungs- Untersuchungs- und Impfleistungen zur Vorbereitung von Auslandsreisen in besondere Regionen anbieten.


Die in Deutschland üblichen Standardimpfungen  sind die notwendige Basis für den Impfschutz auf Reisen.


Je nach Region und Reisestil werden dann zusätzliche Impfungen wie z.B. gegen Gelbfieber, Typhus, Tollwut oder Hepatitis  erforderlich.


Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter +497142 - 91920 und bringen Sie bitte Ihr Impfbuch mit.

Eingliederungsmanagement

Für Mitarbeiter mit häufig wiederkehrenden oder landauernden Arbeitsunfähigkeitsperioden sind individuelle Unterstützungsangebote erforderlich. Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, immer dann ein Betriebliches Eingliederungsmangement (BEM) anzubieten, wenn ein Mitarbeiter im vergangenen 12-Monatszeitraum 6 Wochen oder länger arbeitsunfähig (AU) war. Alleine die Summe der AU-Tage genügt als Auslösekriterium. Ganz unabhängig von der Diagnose und egal, ob die AU-Phase in Teilstücken oder ununterbrochen aufgetreten ist. Dahinter steht eine zunächst vereinfachende quantitative Betrachtung: Viele AU-Tage = großes Problem, wenige AU-Tage = kleines Problem.  


Im Betrieb entstehen dann konkrete inhaltliche Fragen:

Wird der Mitarbeiter wieder gesund? Kann er seine bisherige Arbeit so wie früher erledigen? Welche Auswirkungen gibt es für die Arbeitskollegen? Welche Unterstützung über die Arbeitsgestaltung kann der Betrieb anbieten?


Der Arbeitsmediziner/Betriebsarzt ist prädestiniert, in solchen Fällen einerseits die Anforderung bei der Arbeit und andererseits die medizinische Lage zu beurteilen. Hierbei handelt es sich um eine typische Kernkompetenz der Arbeitsmedizin.


Die Umsetzung der medizinisch sinnvollen Maßnahmen gelingt am Besten, wenn zuständige Kostenträger wie Krankenkassen, Rentenversicherung, Integrationsfachdienst und externe Institutionen wie Ärzte, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen sich abstimmen.


Das Einverständnis des betroffenen Mitarbeiters und die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht sind dabei selbstverständlich.

Gesunde Mitarbeiter

Moderne Konzepte eines Betrieblichen Gesundheitsmanagments (BGM) sind für alle Betriebsgrößen geeignet. Damit BGM übersichtlich und strukturierbar bleibt, empfiehlt es sich mit wenigen Grundprinzipien zu arbeiten. An diesen Grundprinzipien können sich Zielerreichung und alle konkreten Einzelmaßnahmen ausrichten. Alle Grundprinzipien müssen beachtet werden.


Hilfe bei Bedarf

Wir sind in der Lage, bei schweren und langdauernden Gesundheitsproblemen die notwendige betriebliche Unterstützung zu bieten.


Sichere Arbeitsgestaltung

Alle gesetzlichen Anforderungen an die sichere Arbeitsgestaltung sind erledigt (Strukturen, Prozesse, Fähigkeiten, Arbeitsstil).


Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge funktioniert.


Gute Arbeitsgestaltung

Das Zusammenspiel von Strukturen, Prozessen, Fähigkeiten und Arbeitsstil in unserem Betrieb ist gut für unsere Gesundheit.


Gesunder Lebensstil

Wir sind zufrieden mit den betrieblichen Angeboten für einen gesunden Lebensstil.

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