Betreuung vor Ort
Arbeitsschutz ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, mit denen der Arbeitgeber die Gesundheit und Unversehrtheit seiner Mitarbeiter schützen soll.
Dafür werden speziell ausgebildete Sicherheitsfachkräfte benötigt, die Ingenieure, Techniker oder Meister sein können.
Wir bieten Ihnen Ihnen eine fachkundige Beratung und Betreuung vor Ort mit allen Leistungen des Arbeitsschutz.
Falls gewünscht, betreuen wir Sie bei der Implementierung und Zertifizierung eines umfassenden Arbeitsschutzmanagementsystems nach DIN ISO 45001.
Sicherheitstechnische Betreuung
Mit unserer Betreuung unterstützen wir Sie bei der Erfüllung aller Anforderungen, die sich aus den staatlichen Rechtsvorschriften und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften ergeben.
Ziel ist es, ist die Gesundheit und Unversehrtheit Ihrer Mitarbeiter , deshalb steht proaktives Handeln im Vordergrund.
Gefährdungsbeurteilungen und darauf abgestimmte Betriebsanweisungen sind die Grundlage.
Durch unsere fachkundige Beratung sollen dann Gefahren und Belastungen aus Betriebsmitteln,
-stoffen und -abläufen beseitigt oder minimiert werden.
Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter und Vorgesetzen soll allen ein sicherheitsgerechtes Arbeiten ermöglichen.
Unsere Begehungen und die leider dennoch manchesmal notwendigen Untersuchungen zu Fehlern und Unfällen sollen Ihre Abläufe dauernd absichern und verbessern.
Dabei wollen wir Sie unterstützen.
Die Basis des Arbeitsschutz
Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung werden systematisch alle relevanten Gefährdungen und Belastungen ermittelt und bewertet.
Dazu gehört nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Beurteilung möglicher psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Ein wichtiges Kriterium für eine funktionierende Gefährdungsbeurteilung ist ihre Dokumentation bei gleichzeitiger notwendiger Aktualität und Verfügbarkeit.
Die von uns entwickelte Systematik erfüllt diese Forderung mit einem vertretbaren Aufwand.
Damit können wir Sie bei der Ermittlung, Bewertung, Pflege und Dokumentation unterstützen.
Die Arbeitsvorgabe vor Ort
Der Arbeitgeber ist nach verschiedenen Rechtsvorschriften dazu verpflichtet, für die im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe, Betriebsmittel und Abläufe Betriebsanweisung zu erstellen.
Basis ist dafür die Gefährdungsbeurteilung , siehe dort, die für die Betriebsstoffe und -anlagen durchgeführt werden muss.
In der Betriebsanweisung sind dann die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen festgelegt, die sowohl die Arbeitsabläufe festlegen als auch als Grundlage für die notwendigen Unterweisungen der dienen.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erstellung und Pflege der Betriebsanweisungen als auch bei den darauf aufbauenden Unterweisungen.
Ein heißes Thema
Als ausgebildete Brandschutzbeauftragte helfen wir Ihnen alle Forderungen von Behörden und Berufsgenossenschaften zu erfüllen.
Ziel ist es, die Brandgefahren und -risiken in Ihrem Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
Dafür unterstützen wir Sie bei folgenden Aufgaben:
- Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung
- Unterstützung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Stoffe
- Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei der Untersuchung von Explosions- und Brandgefahren
- Beratung bei der Überprüfung der Aktualität von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen, Alarmplänen etc.
- Unterstützung bei Planung und Durchführung von Räumungsübungen
- Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
Der Weg zu kontinuierlicher Verbesserung
Ziel betrieblichen Handelns ist es, stabile, das heißt wiederholbare und sichere Abläufe zu gestalten.
Im Rahmen des Qualitätsmanagement hat dieses Denken Einzug in die Unternehmen gefunden, nicht zuletzt um die Kosten aus schlechter Qualität zu senken.
Im Arbeitsschutz stehen nicht die Kosten sondern die Gesundheit der Mitarbeiter im Vordergrund.
Dazu werden die analogen Instrumente des PDCA-Kreislaufes eingesetzt, mit denen nicht nur die Stabilisierung sondern ein Prozess der ständigen Verbesserung ermöglicht werden soll.
Die entsprechenden Instrumente im Arbeitsschutz heißen im Wesentlichen:
- Festlegung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten durch Berufung einer Sicherehitsfachkraft, Delegation der Verantwortung im Unternehmen und Gründung eines Arbeitssicherheitsausschuß
- Formulierung von Zielen
- Beschreibung und Bewertung der Abläufe, Anlagen und Betriebsmittel in Bezug auf Belastungen und Gefährdungen der Mitarbeiter. (Gefährdungsbeurteilung)
- Identifikation aller gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen im Gesetzeskataster
- Vorgabe der Arbeitsabläufe durch entsprechende Betriebsanweisungen, um Vorgesetzte und Mitarbeiter unterweisen und schulen zu können
- Betreuung und Kontrolle vor Ort, um Einhaltung und Abweichungen von Vorgaben zu erkennen
- Information der Unternehmensleitung über die Leistungen des Arbeitsschutzes, Fortentwicklung der Ziele und der dafür erforderlicher Resourcen.
Damit kann ein Kreislauf der ständigen Verbes-serung im Arbeitsschutz angestoßen werden.
Wir helfen Ihnen gerne beim Aufbau und der Pflege eines solchen Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß DIN ISO 45001 (ehemals OHSAS 18001).
Wie alle Managementsysteme benötigt auch ein Arbeitsschutzmangementsystem einen erheblichen personellen Aufwand an Aufbau- und Nachweisdokumentation. Sinnvoll ist es deshalb, z.B. den Arbeits- und Umweltschutz in einem einheitlichen System zusammenzuführen.
Im nächsten Schritt kann dann dieses kombinierte Systemin das betreibliche Qualitätsmanagement integriert, um möglichst wenige Parallelstrukturen zu schaffen.
Unsere langjährige Erfahrung bei diesem Prozess findet sich in unserem Namen IMS = Integrierte Managementsysteme Dr. Engels GmbH
Für weitere Informationen: arbeitssicherheit@imsde.com
Was wir Ihnen liefern können
Auszug aus unserem sicherheitstechnischen Betreuungsangebot:
- Stellung eines Laserschutzbeauftragten
- Durchführung orientierender Lärmmessungen sowie Erstellung eines LärmkatastersDurchführung orientierender Lichtmessungen sowie Erstellung eines Beleuchtungskatasters
- Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
- Betriebliches Gefahrstoffmanagement (z.B. Beratung beim Umgang und der Lagerung von Gefahrstoffen)
- Beratung bei der Gestaltung, der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln
- Beratung bezüglich Arbeitsschutzmaßnahmen
- Mitwirkung an ASA-Sitzungen
- Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen
- Beratung der Geschäftsleitung und der Führungskräfte
- Beratung bezüglich Notfallmanagement
- Beurteilung der Maschinensicherheit
- Teilnahme an Behördenterminen und Kontakt zur Berufsgenossenschaft
Für weitere Informationen: arbeitssicherheit@imsde.com